Zurzeit wird viel über die SARS-CoV-2 Test gesprochen. Was aber passiert genau bei einem SARS-CoV-2 Test? Es gibt einige Unterschiede zwischen PCR-Tests, Selbsttests und Antigen-Schnelltest. Deshalb wollen wir als die Schutzprofis allen Lesenden eine gute Übersicht und Vergleichbarkeit geben.
Der PCR-Test bei SARS-CoV-2
Unter den SARS-CoV-2 Tests wird der PCR-Test auch gerne als der „Goldstandard“ bezeichnet. Die Entnahme der Probe erfolgt hier durch medizinisches Personal und die Auswertung wird von einem Labor durchgeführt.
Der Selbsttest bei SARS-CoV-2
Die Selbsttest heißen so, weil jede Person diesen Test selbst durchführen kann, ohne medizinische Einweisung oder Vorkenntnisse. Diese Tests erfolgen häufig über Speichelentnahme oder Nasenabstrich. Diese Tests werden von dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte überprüft und dann mit einer Sondergenehmigung als Laientest freigegeben. Die Test welche als Laientest aktuell freigegeben wurden, können über diesen Link aufgerufen werden: www.bfarm.de
Wer sich zuhause selbst getestet und ein positives Ergebnis erhalten hat, sollte einen Termin beim Hausarzt machen oder sich unter der Telefonnummer 116 117 melden, um sich dann mit einem PCR-Test testen zu lassen.
Der Antigen-Schnelltest bei SARS-CoV-2
Diese Schnelltests sollten durch geschultes Personal durchgeführt werden, da sie einen Nasen- oder Rachenabstrich benötigen und die Auswertung direkt vor Ort stattfindet. Häufig passiert dies in Arztpraxen oder an öffentlichen Teststellen.
Hinweis: Seit dem 08. März hat jede Person einen Anspruch auf mindestens einen Antigen-Schnelltest für SARS-CoV-2 pro Woche.
Antigen-Schnelltests kommen derzeit in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Schulen zum Einsatz, um Personal oder Bewohner regelmäßig zu testen.
Wer zahlt die Tests bei SARS-CoV-2
Da der Bund sich Kontingente der Test von den verschiedenen Herstellern gesichert hat, können nun die Bundesländer frei darüber entscheiden, wie viele Tests für Schulen, Reha-Zentren, Arztpraxen, Pflegeheime etc. besorgt werden. Die angesetzten 18 Euro pro Test und Durchführung werden somit von den Bundesländern übernommen.
Wenn in Unternehmen oder Betriebe selbständig Test durchführen wollen, müssen die Kosten selbst übernommen werden. Mitbürger können sich neben den zustehenden Tests natürlich selbst auch eigene Tests beschaffen. Hierbei sollte beachtet werden, dass es sich um einen zugelassenen Laientest handelt.
WICHTIG: Wer diese Tests erstattet bekommen möchte, sollte sich erst in der Liste der Medizinprodukte informieren, ob die Kosten übernommen werden.
>> Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) <<
Quelle: Bundesgesundheitsministerium