GPSR und Persönliche Schutzausrüstung (PSA) sowie Workwear: Was sich ändert und was wichtig ist

Die neue Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die am 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, bringt einige Veränderungen für alle Akteure im Markt, insbesondere für Hersteller und Händler von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Workwear. Unser Ziel ist es, Ihnen die wesentlichen Informationen bereitzustellen, damit Sie als gewerblicher Kunde wissen, was sich durch die GPSR ändert und wie sie die Sicherheit im Bereich Persönlicher Schutzausrüstung verstärkt.

Warum die GPSR und wie betrifft sie PSA?

Die GPSR (General Product Safety Regulation) zielt darauf ab, die Sicherheit von Konsumgütern in der EU zu gewährleisten. Für PSA-Produkte und Workwear, die bereits durch CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärungen reguliert sind, bestätigt die GPSR, dass alle erforderlichen Sicherheitsstandards auch für den gewerblichen Nutzer optimal erfüllt werden. Durch die Einhaltung der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 und das CE-Zeichen gelten PSA und Workwear grundsätzlich als sicher im Sinne der GPSR. Doch die GPSR bringt zusätzliche Anforderungen mit sich, die auch für unsere gewerblichen Kunden von Bedeutung sind.

Neue Anforderungen und Verantwortung

Mit der GPSR erweitern sich die Pflichten für Hersteller, Händler und Online-Anbieter:

  • Risikomanagement: Auch wenn PSA-Artikel CE-zertifiziert sind, fordert die GPSR, dass Unternehmen ein kontinuierliches Sicherheitsmanagement durchführen. Alle Risiken müssen laufend bewertet und Sicherheitsmaßnahmen angepasst werden.
  • Informationspflicht: Sollten unerwartete Sicherheitsrisiken auftreten, müssen Händler und Importeure die gewerblichen Abnehmer umgehend informieren. Die Sicherheit bleibt ein fortlaufender Prozess.
  • Produktsicherheit online: Für Online-Händler bedeutet die GPSR, dass der Nachweis zur Produktsicherheit stets aktuell und nachvollziehbar ist. Dies sichert das Vertrauen der gewerblichen Kunden, auch beim Online-Kauf.

Für unsere gewerblichen Kunden: Sicherheit und Rückrufmaßnahmen

Unsere gewerblichen Kunden können darauf vertrauen, dass PSA und Workwear nach den GPSR-Anforderungen höchste Sicherheitsstandards erfüllen. Sollte ein Produkt wider Erwarten von einem Rückruf betroffen sein, stehen gewerblichen Abnehmern verschiedene Abhilfemaßnahmen zur Verfügung, wie Reparatur, Austausch oder Rückerstattung. So wird gewährleistet, dass alle gelieferten Produkte dauerhaft die Sicherheitsanforderungen des Marktes erfüllen.

Fazit: Sicherheit für jeden Schritt

Die GPSR stellt sicher, dass Persönliche Schutzausrüstung und Workwear nicht nur durch die CE-Kennzeichnung gesichert sind, sondern auch fortlaufend überwacht werden, um höchste Sicherheit zu gewährleisten. Mit der neuen Verordnung gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Verbraucherschutz und Produktsicherheit. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

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