Das hochpathogene (= sehr stark krankmachende) aviäre Influenza-Virus H5N8 ist Verursacher der Vogelgrippe (HPAI = hochpathogene aviäre Influenza bei Wildvögeln und Nutzgeflügel. Vogelgrippefälle durch das Virus H5N8 sind derzeit aus Deutschland, den Niederlanden und Großbritannien gemeldet worden. Gefährdet sind bei Nutzgeflügel u. a. Puten, Legehennen und Mastenten. Das Virus H5N8 ist derzeit offensichtlich nach Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) nicht in der Lage, die Artenbarriere zum Menschen zu überwinden.
Vogelgrippe auch beim Menschen?
Das bedeutet so viel wie, dass eine Bedrohung der öffentlichen Gesundheit als eher gering angesehen wird. Dennoch ist geeignete Schutzkleidung zwingend erforderlich. Wird wiederverwendbare Schutzkleidung eingesetzt, so ist diese nach der Verwendung zu dekontaminieren und zu desinfizieren. Beim Einsatz von Einwegbekleidung ist diese unmittelbar nach Verwendung unschädlich zu entsorgen. Besondere Aufmerksamkeit ist auf das An- und Ausziehen der Schutzkleidung zu verwenden. Hierfür gibt es Anleitungen, wie das zu geschehen hat. Folgt man der Anleitung, so wird dadurch verhindert, dass der Anwender gefährdet wird, als auch dass das infektiöse Material weiter verbreitet wird. Folgende Schutzkleidung ist geeignet, zu unterscheiden sind 2 Situationen:
Routinetätigkeiten in Geflügelställen und Geflügelhöfen, z. B. Inspektionen:
Empfehlenswert ist es hier Kategorie 3 Typ 3-Anzüge zu tragen, (je nach Einsatz jedoch eventuell auch Overalls der Kategorie 3 Typ 4B/5/6). Typ 3-Overalls haben verklebte oder verschweißte Nähte und sind dadurch nicht nur sprühdicht wie Typ 4-Anzüge, sondern sogar flüssigkeitsdicht. Dadurch ist zusätzlich auch eine bessere Dekontaminationsmöglichkeit gegeben. Geeignete Anzüge müssen in jedem Falle nach EN 14126 zertifiziert sein (Biobarriere).
Tätigkeiten mit Kontakt zu infizierten Material und Fäkalien:
Durch die Besonderheiten der Gefährdung (Kot, Körperflüssigkeiten) sind die Anforderungen hier noch höher als bei Routinetätigkeiten. Geeignet sind Overalls der Kategorie 3 Typ 3B/4/5/6, z. B. Tychem C Standard, einteilig, mit Kapuze, gelb, heißüberklebte Nähte; 100 % partikeldicht, flüssigkeitsdicht bis 2 bar. In gleicher Weise ist der Einwegoverall des Typs 3B/4/5/6 Protec Maxx perfekt geeignet. Alle Typ 3 und Typ 4-Overalls sind nach EN 14126 zertifiziert (mit Biobarriere).
Die Dekontamination richtet sich nach den Angaben der Hersteller, die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Schutzkleidung ist abhängig örtlichen Vorschriften der zuständigen Behörden.
Beispiele für einsetzbare Schutzkleidung bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Vogelgrippe:
• Einwegoverall Kategorie 3, Typ 3B, 4, 5 und 6, z. B. Protec Maxx
• Einwegoveralls Tychem C und Tychem F, beide Kategorie 3, Typ 3B, 4, 5 und 6
• Einwegoverall Multi Pro, Kategorie 3, Typ 4B, 5 und 6
Fußschutz (wird über Sicherheitsschuhen getragen):
Überziehstiefel, nach CE Kategorie 3, ggf. auch Überziehstiefel, nach CE Kategorie 1
Gesichts-, Augen- und Atemschutz:
• Atemschutzmaske FFP2 ohne Ventil nach EN 149:2001 A1:2009
• Atemschutzmaske FFP3 mit Ventil nach EN 149:2001 A1:2009
• Vollsichtschutzbrille, beschlagfrei, unbelüftet nach EN 166
Handschutz:
• Wiederverwendbare, flüssigkeitsdichte Handschuhe aus Latex, Kategorie 3 nach EN 374, z.B. Allprotec Yellow-Care (Kategorie 3), Allprotec Blue-Care (Kategorie 3) und Sempertip (Kategorie 1)
• wieder verwendbare, flüssigkeitsdichte Latex/Neoprene Handschuhe, Kategorie 3 nach EN 374, z.B. Allprotec Bicolor-Neo
• Einweghandschuhe aus Latex, z.B. Semperguard Latex IC (inner coating)
•Einweghandschuhe aus Nitril, z.B. Semperguard Nitril Xpert
Bei Verwendung derartiger Bekleidung ist ein guter Schutz vor viraler Infektion vor dem Vogelgrippevirus gegeben.
Für Interessierte: Aufbau eines Vogelgrippevirus:
Vogelgrippe-Viren werden nach 2 Eiweißen auf der Virenoberfläche, nämlich Hämaglutinin (H) und Neuraminidase (N) in Subtypen eingeteilt. Beispiel: